Neben unserer fachlichen Qualifikation bieten Ihnen
unsere Kooperationspartner
auch Know-how in verschiedenen Rechtsbereichen
Kommunalrecht & Gutachten
Als Partner der Firmengruppe Schneider & Zajontz stehen unseren Kunden neben den Fachleuten für kommunale Lösungen exzellente Juristen zur Verfügung. Unsere rechtsanwaltlichen Partner haben sich vor allem auf die Betreuung und Beratung juristischer Fragen aus den verschiedenen Kommunalbereichen spezialisiert. Damit können wir unseren Kunden eine ganzheitliche Betreuung garantieren, ohne Reibungsverluste für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die Kanzlei für Kommunalentwicklung ist bundesweit auf die Beratung von Kommunen und kommunalen Unternehmen spezialisiert. Die Rechtsanwälte (unsere Kooperationspartner) unterstützen unsere Kunden in den Bereichen:
- Bauleitplanverfahren, Raumordnungsverfahren
- Städtebauliche Verträge, Erschließung, Umlegung
- Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz
- Forstrechtliche Verfahren und Rechtsverordnungen / Satzungen
- Wasserrechtliche Verfahren
- Rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Beratung
- Gemeinnützigkeitsuntersuchung
- Gebührensatzungen
- Kommunale Satzungen, Benutzungsordnungen
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV
- Erschließungsbeiträge
- Abwasserbeiträge und –gebühren, Kostenerstattungsansprüche
- Wasserversorgungsbeiträge und Wassergebühren
- Baukostenzuschüsse, Wasserentgelte
- Fremdenverkehrsbeiträge, Kurtaxe
- Friedhofsgebühren
- Feuerwehrkostenersatz
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
- Zweckverbände
- Planungsverbände, gemeinsame
- Flächennutzungspläne
- Grundstückskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, Vorkaufsrechte