Neben unserer fachlichen Qualifikation bieten Ihnen unsere Kooperationspartner
auch Know-how in verschiedenen Rechtsbereichen

Kommunalrecht & Gutachten


Als Partner der Firmengruppe Schneider & Zajontz stehen unseren Kunden neben den Fachleuten für kommunale Lösungen exzellente Juristen zur Verfügung. Unsere rechtsanwaltlichen Partner haben sich vor allem auf die Betreuung und Beratung juristischer Fragen aus den verschiedenen Kommunalbereichen spezialisiert. Damit können wir unseren Kunden eine ganzheitliche Betreuung garantieren, ohne Reibungsverluste für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Die Kanzlei für Kommunalentwicklung ist bundesweit auf die Beratung von Kommunen und kommunalen Unternehmen spezialisiert. Die Rechtsanwälte (unsere Kooperationspartner) unterstützen unsere Kunden in den Bereichen:

Planen und Bauen
  • Bauleitplanverfahren, Raumordnungsverfahren
  • Städtebauliche Verträge, Erschließung, Umlegung
  • Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz
Natürliche Ressourcen
  • Forstrechtliche Verfahren und Rechtsverordnungen / Satzungen
  • Wasserrechtliche Verfahren
Kommunale Unternehmen
  • Rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Beratung
  • Gemeinnützigkeitsuntersuchung
Öffentliche Einrichtungen
  • Gebührensatzungen
  • Kommunale Satzungen, Benutzungsordnungen
  • Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV
Finanzierung
  • Erschließungsbeiträge
  • Abwasserbeiträge und –gebühren, Kostenerstattungsansprüche
  • Wasserversorgungsbeiträge und Wassergebühren
  • Baukostenzuschüsse, Wasserentgelte
  • Fremdenverkehrsbeiträge, Kurtaxe
  • Friedhofsgebühren
  • Feuerwehrkostenersatz
Interkommunale Zusammenarbeit
  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
  • Zweckverbände
  • Planungsverbände, gemeinsame
  • Flächennutzungspläne
Kommunale Grundstücksgeschäfte
  • Grundstückskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, Vorkaufsrechte

Aktuelles


      

Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.

Weiterlesen …

Aktuelles


      

Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]

Weiterlesen …