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Die neue Entgeltordnung – Fluch oder Segen?

Seit dem 01. Januar ist die neue Entgeltordnung für die Kommunen in Kraft.

Für die Personalämter bedeutet dies zunächst einmal viel Arbeit. Sei es in der Information der Beschäftigten, in der Anpassung der derzeitigen Eingruppierungen oder auch in der Neubewertung von Stellen.

Jedoch wird in der kommunalen Praxis schnell klar, dass das Adjektiv „neu“ auf viele Regelungen der Entgeltordnung nicht zutrifft. Sehr oft wurden die seitherigen Tätigkeits- und Eingruppierungsmerkmale übernommen. Gut daran ist, dass man sich auch weiterhin auf die vorhandene Erfahrung und die Jahrzehnte lange Rechtsprechung in vielen Bereichen stützen kann. Nicht so schön ist, dass sich für mache Stellen wie z.B. die der Chefsekretärinnen keine neue Eingruppierungsgrundlagen ergeben. Daneben ergeben sich auch weiterhin, bei den zahlreichen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffen Auslegungsschwierigkeiten.

Im früheren Arbeiterbereich gelten bis auf weiteres die speziellen Eingruppierungsregelungen weiter.

In manchen Bereichen gibt es dann aber doch noch grundlegende Änderungen. Dies gilt zum Beispiel für die Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik oder für die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Die Anwendung dieser Eingruppierungsregelungen kann zu einem geänderten Stellenwert führen.

Dann gibt es noch die seitherige Entgeltgruppe 9 – diese ist jetzt in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgesplittet. Wohl dem der für diese Beschäftigtengruppe eine Stellenbewertung mit einer Zuordnung zu einer Vergütungsgruppe/Fallgruppe des BAT hat und die Fallgruppenzuordnung tarifkonform umgesetzt hat. Ohne Stellenbewertung lässt sich hier keine Zuordnung zu den drei Varianten der EG 9 treffen.

Ist die neue Entgeltordnung nun ein „Fluch“ oder ein „Segen“ für die Kommunen?

Aus unserer Sicht „weder, noch“ – ja, es wurde längst überfälliges geändert, auch wurde sinnvolles belassen, aber um die neue Entgeltordnung als „großen Wurf“ bezeichnen zu können, blieb zu vieles unangetastet.

Dies war aber vielleicht notwendig, damit nach ungefähr 11 Jahren Verhandlungen, die Tarifparteien überhaupt zu einem Ergebnis gekommen sind.

Fluch oder Segen, Herausforderung oder bürokratischer Alltag – wir, die Schneider & Zajontz Consult GmbH stehen Ihnen zu allen Themen rund um die neue Entgeltordnung gerne beratend zur Verfügung.

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