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Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. 

Die Landesbezirkstarifverträge 7 und 8/2023 über die Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen sowie über die Überleitung der Beschäftigten regeln damit die künftige Eingruppierung Ihrer Beschäftigten z. B. in den Handlungsfeldern Bauhof, Wasser, Abwasser, Grünflächen, Straßenbau, Brandschutz und Reinigung. 

Gerne bieten wir Ihnen für notwendige Stellenbewertungen unsere fachkundige und praxisorientierte Unterstützung an und unterbreiten Ihnen bei Interesse ein unverbindliches Angebot.

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Aktuelles


      

Entgeltordnung in Kraft gesetzt - Handwerkliche Tätigkeiten der Kommunen in Baden-Württemberg

Am 01.01.2024 trat der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich in Baden-Württemberg in Kraft.

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Neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H)

Am 01.01.2024 traten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen (HTB-H) in Kraft. Er löst damit den Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ab. [...]

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