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Gebührenkalkulation / Betriebsabrechnung Die Kalkulation der Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen soll sicherstellen, dass alle Gebührenzahler gleichermaßen an den Betriebskosten nach dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme beteiligt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellen wir die Berechnung für einen ein- oder mehrjährigen Kalkulationszeitraum. Wir berücksichtigen dabei die die Kostenüber-/Kostenunterdeckungen aus Vorjahren aufgrund von Betriebsabrechnungen, deren Erstellung wir ebenfalls im Bedarfsfall übernehmen. Insbesondere werden ermittelt:
Beitragskalkulation inkl. Satzungsberatung Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) nach der Methode „Globalberechnung“ soll sicherstellen, dass alle Grundstückseigentümer gleichermaßen an den Investitionskosten beteiligt werden. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, eine so genannte Rechnungsperiodenkalkulation durchzuführen. Diese Kalkulationsvariante verkürzt den Zeitraum der gesamten Investitionstätigkeit einer Kommune auf eine repräsentative Rechnungsperiode. Insbesondere werden ermittelt:
Einzelveranlagung / Grundstücke Wir bieten Ihnen die Abrechnung der Maßnahmen und Veranlagung der Grundstücke zu Beiträgen nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte: Verbesserungs-, Ergänzungs-, Erschließungs-, Straßenausbau- und Fremdenverkehrsbeiträge, Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung.
Einführung gesplitteter Abwassergebühren
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr für folgende „alte“ Flächenbundesländer, in denen wir aktiv sind, verbindlich entschieden; jeweils unter der Prämisse, dass der Kostenanteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung >12 % ist. Und dies wird so die übereinstimmende Auffassung in der Fachliteratur in fast allen Fällen anzunehmen sein.
Und damit möchten wir Sie auf unsere Leistungen im Zuge der Einführung des Gebührensplittings aufmerksam machen. Die Kommunalberatung übernimmt nach Wunsch einzelne Leistungsmodule oder das Gesamtprojekt mit Erstellung des Versiegelungskatasters, Öffentlichkeitsarbeit, Anpassung der Satzungsbestimmungen sowie Kalkulation der getrennten Abwassergebühren.
Wir sind für Sie tätig in folgenden Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland:
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